Photovoltaik

EEG 2027: Was gilt für PV-Anlagen unter 25 kW?

EEG 2027: Was gilt für PV-Anlagen unter 25 kW?

„Ab dem 1. Januar 2027 gibt es keine EEG-Einspeisevergütung mehr.“

So einfach ist es nicht.

Mit der geplanten EEG-Novelle 2027 soll die Förderung erneuerbarer Energien zwar grundlegend umgestellt werden. Gerade für private Photovoltaikanlagen unter 25 kW sieht der aktuelle Regierungsentwurf jedoch einen Übergang vor.

Wir erklären, was nach aktuellem Stand geplant ist – und warum dabei die Grenze von 25 kW entscheidend ist.

Warum überhaupt der 31. Dezember 2026?

Die bisherige beihilferechtliche Genehmigung des EEG läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Deshalb muss Deutschland das Fördersystem für erneuerbare Energien neu aufstellen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezeichnet die geplante Reform als „Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren“.

Ein wesentliches Ziel: Neue Anlagen sollen stärker auf Markt- und Preissignale reagieren. Die bisherige feste Einspeisevergütung soll deshalb perspektivisch durch eine stärkere Marktintegration und Direktvermarktung ersetzt werden.

Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass am 1. Januar 2027 bei sämtlichen privaten PV-Anlagen plötzlich die Vergütung entfällt.

Was passiert mit bestehenden PV-Anlagen?

Für Betreiber bestehender Anlagen ist zunächst entscheidend:

Bereits zugesicherte Förderansprüche sollen erhalten bleiben.

Wer seine Photovoltaikanlage bereits unter den geltenden EEG-Bedingungen in Betrieb genommen hat, verliert mit dem Jahreswechsel 2026/2027 nicht plötzlich seinen bestehenden Vergütungsanspruch.

Die Reform richtet sich insbesondere auf die zukünftige Förderung neu errichteter Anlagen.

Und was gilt für neue Anlagen unter 25 kW?

Hier wird die Übergangsregelung wichtig.

Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf sollen Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen unter 25 kW nicht unmittelbar ab dem 1. Januar 2027 vollständig auf die klassische Förderung verzichten müssen.

Für diese Anlagengröße ist nach aktuellem Stand eine Übergangsphase vorgesehen, in der feste Vergütungen noch bis Ende 2028 möglich sein sollen. Damit soll insbesondere privaten Anlagenbetreibern Zeit gegeben werden, sich auf das neue System einzustellen.

Danach soll die Direktvermarktung auch bei kleinen Neuanlagen wesentlich stärker zum Regelfall werden. Eine vierjährige Starthilfe in Form eines Direktvermarktungsbonus soll den Einstieg erleichtern.

Wichtig ist allerdings: Die EEG-Novelle befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Die endgültigen Fristen und Detailregelungen stehen daher erst mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verbindlich fest.

25 kW oder 30 kW – was ist richtig?

Hier entstehen schnell Missverständnisse, weil beide Grenzen im Zusammenhang mit Photovoltaik genannt werden.

Für die hier behandelte Frage der kleinen Anlagen und der vorgesehenen Übergangsregelung ist 25 kW die relevante Größe.

Die häufig genannte Grenze von 30 kW betrifft dagegen andere Vereinfachungen – unter anderem digitalisierte und vereinheitlichte Netzanschlussverfahren für Anlagen an bestehenden Hausanschlüssen. Es handelt sich also um unterschiedliche Regelungen.

Für die Diskussion über den Übergang zur Direktvermarktung sollten Anlagenbetreiber deshalb vor allem die 25-kW-Grenze im Blick behalten.

Warum wird das System überhaupt verändert?

Photovoltaik hat sich in den vergangenen Jahren massiv weiterentwickelt. Damit entsteht allerdings ein neues Problem: Sehr viele PV-Anlagen erzeugen ihren Strom zur gleichen Zeit.

An sonnigen Tagen steht insbesondere mittags teilweise sehr viel Solarstrom zur Verfügung. Entsprechend niedrig können die Börsenstrompreise sein.

Ein Fördersystem, das unabhängig von der aktuellen Situation am Strommarkt für jede eingespeiste Kilowattstunde einen festen Preis zahlt, setzt kaum Anreize, auf diese Situation zu reagieren.

Genau das soll sich ändern. Strom soll künftig stärker dann genutzt, gespeichert oder vermarktet werden, wenn dies für das gesamte Energiesystem sinnvoll ist.

Was bedeutet das für eine neue PV-Anlage?

Für zukünftige Anlagenbetreiber wird deshalb neben der Größe der Photovoltaikanlage zunehmend das Energiekonzept des gesamten Hauses wichtig.

Ein Batteriespeicher kann Solarstrom zeitlich verschieben. Eine Wallbox schafft einen flexiblen Verbraucher. Auch Wärmepumpen bieten innerhalb bestimmter Grenzen Möglichkeiten zur intelligenten Steuerung.

Ein Home Energy Management System (HEMS) kann diese Komponenten miteinander verbinden und zusätzlich Informationen wie Erzeugungsprognosen, Verbrauch, Speicherfüllstand oder Strompreise berücksichtigen.

In Verbindung mit einem Direktvermarkter entsteht daraus ein völlig anderes Modell als die bisherige reine Überschusseinspeisung.

Wir arbeiten im Bereich der Direktvermarktung unter anderem mit SpotmyEnergy zusammen. Parallel entwickeln wir mit Solanya ein eigenes HEMS, das genau solche Energieflüsse künftig intelligent koordinieren soll.

Ausführlicher erklären wir dieses Zusammenspiel in unserem Beitrag: EEG 2027: Vom Einspeisen zum intelligenten Vermarkten.

Muss man deshalb mit einer neuen PV-Anlage bis 2028 warten?

Nein – und genau diese Schlussfolgerung wäre aus unserer Sicht falsch.

Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage hängt nicht allein von der Einspeisevergütung ab. Eigenverbrauch, Strombezugskosten, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Elektromobilität und das individuelle Verbrauchsprofil spielen ebenfalls eine erhebliche Rolle.

Zudem kann die zunehmende Marktintegration auch neue wirtschaftliche Möglichkeiten schaffen.

Wer heute eine PV-Anlage plant, sollte deshalb nicht ausschließlich fragen, wie hoch die Einspeisevergütung ist. Mindestens genauso wichtig wird die Frage, wie flexibel das eigene Energiesystem in Zukunft betrieben werden kann.

Unser Fazit

Der 31. Dezember 2026 ist ein wichtiges Datum für das EEG – aber kein Stichtag, an dem für jeden privaten PV-Betreiber plötzlich die Einspeisevergütung verschwindet.

Bestandsanlagen sollen ihre bestehenden Förderansprüche behalten. Für neue kleine Photovoltaikanlagen unter 25 kW sieht der aktuelle Regierungsentwurf zudem einen Übergang vor, bei dem feste Vergütungen noch bis Ende 2028 möglich sein sollen.

Langfristig ist die Richtung jedoch klar: Die Photovoltaik soll stärker in den Strommarkt integriert werden.

Für Anlagenbetreiber wird es deshalb zunehmend wichtig, Photovoltaik, Batteriespeicher und flexible Verbraucher nicht isoliert zu betrachten. Direktvermarktung und intelligentes Energiemanagement können dabei zu wichtigen Bausteinen der nächsten PV-Generation werden.


Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des Gesetzgebungsverfahrens vom 11. September 2026 wieder. Da das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich einzelne Regelungen und Fristen bis zur endgültigen Verabschiedung ändern.

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